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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte beachten Sie, dass sämtliche mit uns abgeschlossenen Verträge unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen.Bestandteil und Inhalt unserer AGB sind sowohl

(1) die vom Fachverband der Reisebüros im Einvernehmen mit dem Reisebüro-Ausschuss des Konsumentenpolitischen Beirates empfohlenen Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) in der Fassung der Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001 als auch
(2) die nachfolgenden Ergänzenden Bedingungen der OÖ Touristik GmbH.

Die ARB 1992 sowie die Ergänzenden Bedingungen der OÖ Touristik GmbH stehen für Sie ausführlich und übersichtlich auf unserer Homepage www.radurlaub.com bei den buchbaren Angeboten zur Einsichtnahme zur Verfügung.


B. Ergänzende Bedingungen der OÖ Touristik GmbH:

1. OÖ Touristik GmbH als Reisevermittler und/oder Reiseveranstalter
1.1. OÖ Touristik GmbH ist bei den folgenden Touren Reisevermittler:
Donaueschingen–Ulm–Passau, Wien–Budapest, St. Moritz–Innsbruck, Kärntner Seen, Drau-, Etsch-, Adria-, Mur-, Bodensee-, Altmühltal-, Münchner Seen-, Rhein-, Main-, Mosel- und Elberadweg, Mallorca, Nordsee, Ostsee, Belgien, Holland und alle Rad- und Schiffstouren.

1.2. Bei allen anderen Touren ist OÖ Touristik GmbH Reiseveranstalter.
OÖ Touristik GmbH
Freistädter Straße 119
A-4041 Linz/Donau
Tel.: +43 (0)732/72 77 – 200
Firmenbuchnummer 88092y
Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten: 1998/0129

1.3. Bei Rad- und Schiffreisen erhalten Sie die entsprechenden Stornobedingungen zu Ihrer Rad- und Schiffreise mit der Buchungsbestätigung.
1.4. Die gegenständlichen Ergänzenden Bedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vermerkt ist, für die Tätigkeit der OÖTouristik GmbH sowohl als Reiseveranstalter als auch als Reisevermittler.
2. Zahlung
Wenn die Einzahlung auf unser österreichisches Konto erfolgt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Bankspesen zu unseren Lasten und die (ausländischen) Bankspesen im Land des Kunden zu seinen Lasten gehen.

 
3. Rücktritt durch den Kunden • Preiserhöhung
3.1. Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise („No Show“) sind wir berechtigt,
folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen (Prozentangaben jeweils bezogen auf den jeweiligen Reisepreis):
- bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 20 %
- ab 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 30 %
- ab 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 %
- ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 %
- ab 3.Tag und „No Show“: 90 %.

3.2. Rad- und Schiffstour an der Donau / Theodor Körner:
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben bis zwanzig Tage vor Reiseantritt zu ändern. Bei Preiserhöhung um mehrals 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht muss innerhalb von 72 Stunden nach Zugang der Erklärung über die Preiserhöhung gegenüber der OÖ Touristik GmbH geltend gemacht werden. - Zur Klarstellung: Diese Regelung gilt als Spezialbestimmung zusätzlich zu
Teil B Punkt 8.1. der ARB 1992.
4. Umbuchung
Bei Umbuchungen durch den Kunden (Änderung des Reisedatums, der Tour, der Dauer, Übertragung aufgrund Wechsels in der Person des Reiseteilnehmers, etc.) bis 28 Tage vor Reiseantritt, die nicht in unserer Sphäre liegt, verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 pro Buchung. Danach gelten die Stornobedingungen lt.
Absatz 3.1. Eine solche Umbuchung kann nur nach Maßgabe der Möglichkeiten im Einzelfall erfolgen; der Kunde hat hierauf keinen Anspruch.
5. Haftung
5.1. Für die von uns angebotenen Fremdleistungen haften wir nur als Vermittler im Umfang des Teiles A der ARB 1992.

5.2. Für sämtliche Schäden - mit Ausnahme von Schäden an der Person - haften wir als Reiseveranstalter nur für den Fall, dass wir oder eine Person, für die wir einzustehen
haben, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

5.3. Wir übernehmen keine wie immer geartete Aufsicht (Obsorge) über Minderjährige oder sonst nicht voll geschäftsfähige Personen. Minderjährige und sonstige nicht selbst vollgeschäftsfähige Personen dürfen an der Reise nur in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson teilnehmen. In jedem Fall ist bei Minderjährigen bei der Buchung eine Aufsichtsperson sowie eine erziehungsberechtigte Person anzugeben, widrigenfalls die Buchung nicht erfolgen kann.

5.4. Sollten Schäden durch Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks (ein Stück pro Person, maximal 20 kg) auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns schriftlich gemeldet werden; jedoch auch dann bis maximal € 500,00 pro Gepäckstück/Person. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen.
6. Reiseunterlagen: Mitwirkungspflicht des Kunden
Sofern der Kunde seine für die Reise erforderlichen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor dem vereinbarten Reiseantritt erhält, hat er die Oberösterreich Touristik GmbH
unverzüglich zu benachrichtigen, widrigenfalls er alle hieraus resultierenden Folgen zu tragen hat.
7. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
8. Ergänzenden Bedingungen • Abweichungen von den ARB 1992
8.1. Die Ergänzenden Bedingungen der OÖ Touristik GmbH gelten zusätzlich zu den ARB 1992

8.2. Bitte beachten Sie, dass unsere Ergänzenden Bedingungen wie folgt teilweise von den ARB 1992 abweichen und wir die entsprechenden nachfolgend genannten,
fett hervorgehobenen Bestimmungen der ARB 1992 in diesem Umfang nicht anerkennen:

ARB 1992

Ergänzende Bedingungen der
OÖ Touristik GmbH

Teil A, Punkt 2.1.Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften:

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.

Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können.Im übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums.

Änderung OÖ Touristik GmbH: Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

Punkt 7.:

Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Teil B, Punkt 7.1., Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise:

a) Rücktritt ohne Stornogebühr

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne daß der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:

Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden.

In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.

Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben.

Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.

Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.

c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen.

Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.

Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten)

bis 30. Tag vor Reiseantritt.................................. 10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt.......................
25%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt....................... 50%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt........................... 65%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt....... 85%
des Reisepreises.

2. Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge)


bis 30. Tag vor Reiseantritt............................... 10%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt......................15%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt......................20%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt..........................30%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt....45%
des Reisepreises.

Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.


Rücktrittserklärung

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:

Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies
- mittels eingeschriebenen Briefes oder
- persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung
zu tun.

d) No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. (Sonderflüge, usw.) 85 Prozent, bei den Reisearten laut lit. c 2. (Einzel-IT, usw.) 45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.

Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.

Punkt 3.1.:

Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise („No Show“) sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen (Prozentangaben jeweils bezogen auf den jeweiligen Reisepreis):

- bis zum 28. Tag vor Reisebeginn: 20 %

- ab 27. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 30 %

- ab 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50 %

- ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 %

- ab 3. Tag und No Show: 90 %.

Teil B, Punkt 5.2. Schadenersatz:

Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.

Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.

Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

Punkt 5.2.:

Für sämtliche Schäden - mit Ausnahme von Schäden an der Person - haften wir als Reiseveranstalter nur für den Fall, dass wir oder eine Person, für die wir einzustehen haben, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Punkt 5.4.:

Sollten Schäden durch Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks (ein Stück pro Person, maximal 20 kg) auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns schriftlich gemeldet werden; jedoch auch dann bis maximal € 500,00 pro Gepäckstück/Person. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

Die in obiger Übersicht nicht ausdrücklich angeführten Bestimmungen der ARB 1992 erkennen wir an.
9. Kundengeldabsicherung und Sicherung der Reisepreise

Der Veranstalter OÖ Touristik GmbH, Freistädter Str. 119, 4041 Linz ist unter der Nummer 1998/0129 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend eingetragen.
Die Kundengeld-Absicherung erfolgt auf Basis der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) in der StF BGBI. II 316/99 inklusive der Novellen aus 2001, 2003 und 2006, gemäß EU-Richtlinie 90/314/EWG. Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters OÖ Touristik GmbH unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt maximal 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters OÖ Touristik GmbH sind im Rahmen der oben genannten Fristen entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht werden, und notwendige Aufwendungen für die Rückreise durch eine Bankgarantie des Garanten Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Raiffeisenplatz 1a, 4020 Linz in einem Gesamtvolumen von Euro  445.020,23 abgesichert (Garantie vom 14.3.2001). Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim  bwickler Europäische Reiseversicherungs AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Tel.: +43/1/317 25 00 73930, Fax: +43/1/319 9367, E- Mail: info@europaeische.at, www.europaeische.at, Notruf 24 Stunden täglich: +43/1/5044400 vorzunehmen.


10. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

  •     Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  •     Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  •     Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  •     Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  •     Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  •     Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  •     Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  •     Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  •     Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  •     Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  •     Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  •     Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. OÖ Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Raiffeisenplatz 1a, 4020 Linz abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde Europäische Reiseversicherungs AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Tel.: +43/1/317 25 00 73930, E- Mail: info@europaeische.at, www.europaeische.at, Notruf 24 Stunden täglich: +43/1/5044400 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von OÖ Touristik GmbH verweigert werden.
    Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz


11. Online –Streitschlichtungsplattform
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. OÖ Touristik-Kunden gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Sie können allfällige Beschwerde auch an folgende E-Mail-Adresse richten: info@touristik.at.


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